Gerade in der schönen Jahreszeit gibt es wohl nichts Schöneres, als mit der ganzen Familie einen Ausflug mit dem Rad zu machen. Allerdings ist es für viele sehr anstrengend, eine Strecke von mehreren Kilometern rein aus eigener Muskelkraft heraus zu überwinden – erst recht, wenn das Gelände hügelig ist und unterwegs viele Steigungen zu bewältigen sind. In diesem Fall stellt das Elektrofahrrad eine hervorragende Alternative zum konventionellen Fahrrad dar. Denn es besitzt einen Elektromotor, der den Radfahrer beim Vorankommen unterstützt.
Elektrofahrrad ist nicht gleich Elektrofahrrad
Allerdings gibt es verschiedene Typen von Elektrofahrrädern auf elektrofahrrad-einfach.de, die auch verkehrsrechtlich unterschiedlich bewertet werden. Der bekannteste Typ an Elektrofahrrädern dürfte wohl das Pedelec sein. Dieses besitzt einen Hilfsmotor mit einer Leistung von 250 Watt, der den Fahrer unterstützt, während dieser selbst auch in die Pedale tritt. Der Elektromotor erlaubt eine maximale Geschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde. Pedelecs werden auch vom Gesetzgeber als Fahrräder eingestuft, weshalb sie auch auf Radwegen gefahren werden dürfen. Bei anderen Typen sieht das jedoch anders aus.
Zwar unterstützt der Motor beim S-Pedelec den Fahrer auch nur dann, wenn dieser selbst tritt. Allerdings ist der Motor mit 500 Watt wesentlich leistungsstärker und erlaubt eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde. Wegen des leistungsstärkeren Motors unterliegen S-Pedelecs aber der Versicherungspflicht und der Besitzer braucht eine Betriebserlaubnis. Darüber hinaus ist auch ein Führerschein der Klasse M gefordert.
E-Bikes – Unterschiede!
Schließlich gibt es noch E-Bikes. Der große Unterschied zu den Pedelecs besteht darin, dass ein E-Bike mit einem Gasgriff ausgestattet ist. Das heißt, dass der Radfahrer auch alleine mit dem Elektromotor fahren kann, wenn ihm das Treten einmal zu anstrengend ist. E-Bikes gelten als Leichtmofas, weshalb die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei 20 Kilometern pro Stunde liegt. Auch diese Typen von Elektrofahrrädern sind versicherungspflichtig und der Fahrer benötigt eine Betriebserlaubnis, damit er mit dem E-Bike fahren darf.